Sperrgepäck
In den Terminals finden Sie gesonderte Schalter, an denen Sie nach dem Check-in Ihr Sperrgepäck aufgeben können.
Als Sperrgepäck gelten alle Gepäckstücke, die wegen besonderer Eigenschaften nicht automatisch mit der Gepäckanlage befördert werden dürfen:
- Gepäckstücke, die länger als 1 m, höher als 0,7 m und breiter als 0,4 m sind
- Gepäckstücke, die schwerer als 25 kg sind
- Rucksäcke mit Riemen
- Gepäckstücke, die mit besonderer Sorgfalt zu behandeln sind
- Lebende Tiere (wenden Sie sich bitte für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft)
- weitere Gepäckstücke, die durch das Check-in-Personal als Sperrgepäck deklariert werden